Informationen

Speziell im Bereich der Immobilienbewertung gibt es sowohl ein breites Gebiet der Bewertungen selbst, als auch der Anlässe dafür:

Verkehrswertgutachten werden erstellt für:

  • Bebaute Grundstücke
    • Wohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung)
    • Mehrfamilienhaus
    • Wohn- und Geschäftshaus
    • Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Produktionshalle, Lagerhalle)
    • Hotels, Gaststätten
  • Unbebaute Grundstücke
    • Bauland, Bauerwartungsland, Rohbauland
    • Verkehrsflächen, Gemeinbedarfsflächen
    •  land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte
    • Rechte und Belastungen an Grund und Boden
    • Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht
    • Wegerecht, Leitungsrecht usw.
  • Bewertungssonderfälle
    • Zwangsversteigerung
    • Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (bei Scheidungsverfahren)
    • Erbschaft, Erbauseinandersetzung
    • Schenkung
    • Schiedsgutachten

Anlässe für eine Bewertung:

  • bei Kauf oder Verkauf
  • bei Familienrechtsangelegenheiten
    • Schenkungen bzw. Übertragungen
    • Vermögensauseinandersetzungen im Erbfall
    • bei Ehescheidungen
  • Steuerliche Angelegenheiten zur Vorlage beim Finanzamt
    • Prüfung von Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheiden
    • Feststellung des Gebäudewertanteils am Gesamtwert eines bebauten Grundstücks im Rahmen der ansetzbaren Abschreibungen in der Einkommensteuer; etc.
  • Banken bzw. Versicherungsangelegenheiten
    • Beleihung durch Banken im Zuge einer Kreditvergabe an Firmen oder Privatpersonen
    • für Vermögensaufstellungen
    • bei der Festlegung von Versicherungswerten
  • Gerichtsgutachten
    • Zwangsversteigerungsverfahren
    • für Schiedsgutachten

Unterlagen

Im Wesentlichen werden für eine Wertermittlung folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktuelle Katasterkarte (Flurkarte) 
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktuelle Baulastenauskunft
  • Aktuelle Altlastenauskunft (nur bei Altlastenverdacht)
  • Baugenehmigung (bei Neubau)
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung der Bruttogrundfläche
  • aktuelle Mietverträge
  • detaillierte Vereinbarungen zu Rechten bzw. Belastungen in Abt. II Grundbuch (Notarverträge)
  • Für Wohnung-/Teileigentum: Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplanunterlagen, Wirtschaftsplan / Hausgeldabrechnung der letzten 3 Jahre


Selbstverständlich können fehlende Unterlagen auch gerne durch uns beschafft oder erstellt werden.

Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und den tatsächlichen Gegebenheiten sowie Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks (oder des Bewertungsobjektes) ohne Berücksichtigung von persönlichen oder ungewöhnlichen Verhältnissen, zu einem bestimmten Stichtag (Wertermittlungsstichtag / Qualitätsstichtag) zu erzielen wäre.

Öffentl. Bestellung

Mit einer öffentlichen Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten der Wirtschaft nach § 36 Gewerbeordnung stellt unsere IHK Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach fachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen, weil diese überprüft worden sind und überwacht werden. Auftraggeber können deshalb darauf vertrauen, dass deren Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet werden.
Die öffentliche Bestellung erfolgt deshalb ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen und Vorstellungen eines Bewerbers Rechnung zu tragen. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
(aus: Informations- u. Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger, IHK Südthüringen, Stand: 05/2016)

Mitgliedschaften

Logo BVSAls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bin ich im BVS, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., organisiert. Sowohl von diesem Verband als auch von der zuständigen IHK wird eine permanente Weiterbildung und ein ständiger fachlicher Erfahrungsaustausch mit Kollegen auf Tagungen, Seminaren und Kongressen gewährleistet.