Mit einer öffentlichen Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten der Wirtschaft nach § 36 Gewerbeordnung stellt unsere IHK Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach fachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen, weil diese überprüft worden sind und überwacht werden. Auftraggeber können deshalb darauf vertrauen, dass deren Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet werden.
Die öffentliche Bestellung erfolgt deshalb ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen und Vorstellungen eines Bewerbers Rechnung zu tragen. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
(aus: Informations- u. Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger, IHK Südthüringen, Stand: 05/2016)